02.11.2018 | Bundeskabinett
Mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 Prozent. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Lohnerhöhung von etwa 790 Millionen Euro 2019 und rund 390 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr, so die Bundesregierung.
Mit der "Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns" wird die von der Mindestlohnkommission am 26. Juni 2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet.
Um die konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, will die Bundesregierung den Zoll durch mehr Personal verstärken: Für diese Legislaturperiode sind 7.500 zusätzliche Stellen beim Bund in den Sicherheitsbehörden geplant.
(Bundesregierung / STB Web)
Mit der "Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns" wird die von der Mindestlohnkommission am 26. Juni 2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich. Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet.
Um die konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, will die Bundesregierung den Zoll durch mehr Personal verstärken: Für diese Legislaturperiode sind 7.500 zusätzliche Stellen beim Bund in den Sicherheitsbehörden geplant.
(Bundesregierung / STB Web)