
Wirtschaftsprüfung
Eine Jahresabschlussprüfung schafft Klarheit – für Banken, Gesellschafter, Investoren und Sie selbst. Die Wirtschaftsprüfung wird von der W-P-G Wirtschaftsprüfung GmbH unabhängig, nach nationalen Prüfungsstandards und mit klaren Prozessen erbracht, die den internen Aufwand für Ihr Unternehmen gering halten.

Prüfungspflicht verstehen
Eine Jahresabschlussprüfung ist nicht nur Pflicht. Für viele Unternehmen ist sie ein aktiv genutztes Instrument, um gegenüber Banken, Gesellschaftern und Investoren Klarheit und Verlässlichkeit zu signalisieren.
Ob aus Pflicht oder Entscheidung heraus – der Ablauf und die Qualität der Prüfung sind bei der W-P-G Wirtschaftsprüfung GmbH stets identisch: Sie erfolgen unabhängig, nach einheitlichen Standards und mit klarer Kommunikation.
Gesetzliche Jahresabschlussprüfung (HGB)
Prüfung nach den gesetzlichen Vorgaben des HGB.
Freiwillige Abschlussprüfung
Geprüfte Abschlüsse schaffen Sicherheit und Vertrauen.
Sonderprüfungen nach gesetzlichen Anlässen
Prüfung besonderer Sachverhalte mit gesetzlichem Anlass.
Due Diligence und Unternehmensbewertungen
Belastbare Analysen und Bewertungen für wichtige Entscheidungen.
Prüfungsleistungen im Detail
Jede Prüfung folgt einem strukturierten Prozess und endet mit einem klaren Ergebnis. Es handelt sich nicht um einen bürokratischen Endlos-Marathon, sondern um eine planbare Prüfung, die Ihnen echte Ergebnisse liefert.
Kernleistung
Bei der Jahresabschlussprüfung wird festgestellt, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Sie gibt Gesellschaftern, Banken und Dritten die Sicherheit, dass die Zahlen stimmen.
Was geprüft wird
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, ggf. Lagebericht
Einhaltung der handelsrechtlichen Vorschriften (HGB)
Interne Kontrollsysteme soweit prüfungsrelevant
Ergebnis der Prüfung
Der Bestätigungsvermerk (Testat) ist das gesetzlich vorgeschriebene Ergebnis einer ordnungsgemäßen Prüfung. Dazu gehört auch ein schriftlicher Prüfungsbericht mit prüfungsrelevanten Feststellungen.
Das gesetzlich geforderte Testat bestätigt die Ordnungsmäßigkeit des Abschlusses. Ohne Bestätigungsvermerk gilt der Abschluss als nicht geprüft, was Konsequenzen für Gesellschafter und Geschäftsführung nach sich zieht.
Im Rahmen der Prüfung werden häufig Beobachtungen zu internen Kontrollsystemen und Prozessen gemacht. Diese können – separat vom Prüfungsauftrag – als hilfreiche Hinweise kommuniziert werden.
Es handelt sich um einen detaillierten schriftlichen Bericht mit Prüfungshandlungen, Feststellungen und Hinweisen für Gesellschafter, Aufsichtsräte und die Geschäftsleitung.
Prüfung von Konzernabschlüssen nach HGB einschließlich Konsolidierungsbeurteilung sowie Prüfung des Konzernlageberichts.
Freiwillig
Eine freiwillige Prüfung erfolgt nach denselben Standards wie eine Pflichtprüfung und führt zu demselben Ergebnis. Der Unterschied: Sie entscheiden, wann und warum geprüft wird. Das ist oft die unternehmerisch klügere Entscheidung, als abzuwarten, bis die Pflicht greift.
Wann besonders sinnvoll
Finanzierung oder Kreditgespräch mit der Bank
Gesellschafter möchten Zahlen unabhängig bestätigt sehen
Unternehmensverkauf oder Investorengespräch vorbereiten
Aufbau von Vertrauen bei Wachstum und Expansion
Ergebnis
Der Bestätigungsvermerk und der Prüfungsbericht sind identisch zur Pflichtprüfung und haben gegenüber Dritten das gleiche Gewicht.
Ein geprüfter Abschluss hat direkten Einfluss auf die Kreditwürdigkeit. Banken bewerten geprüfte Abschlüsse als verlässlichere Entscheidungsgrundlage.
Ein geprüfter Abschluss schafft beim Einstieg oder Ausstieg von Gesellschaftern eine gemeinsame, neutrale Zahlengrundlage und reduziert das Streitpotenzial.
Wer Kapital aufnehmen oder Investoren einbinden möchte, ist bei Verhandlungen mit einem geprüften Abschluss deutlich besser aufgestellt.
Bei Unternehmenstransaktionen ist es auf Käuferseite Standard, geprüfte Jahresabschlüsse aus mehreren Jahren zu erwarten.
Sonderprüfungen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es gesetzlich vorgeschriebene oder anlassbezogene Sonderprüfungen. Diese prüfen und bestätigen spezifische Sachverhalte.
Typische Sonderprüfungen
Gründungsprüfungen (§§ 33, 34 AktG)
Verschmelzungs- und Spaltungsprüfungen (UmwG)
Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Ordnungsmäßigkeitsprüfungen im Bereich Rechnungslegung
Ergebnis
Je nach Anlass enthält der Prüfungsbericht einen spezifischen Inhalt und einen gesetzlich geforderten Bestätigungsvermerk.
Due Diligence & Bewertung
Vor einem Unternehmenskauf oder -verkauf ist eine sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekte erforderlich. Unternehmensbewertungen schaffen eine nachvollziehbare und belastbare Grundlage für Entscheidungen und Verhandlungen.
Typische Anlässe
Unternehmenskauf oder -verkauf (M&A)
Bewertung für Erbschaft, Schenkung oder Nachfolge
Gesellschafterwechsel oder Anteilsübertragung
Abfindungsberechnung beim Austritt von Gesellschaftern
Ergebnis
Ob Due-Diligence-Bericht oder Unternehmensbewertungsgutachten – Sie erhalten stets nachvollziehbare, methodisch saubere und für Verhandlungen belastbare Ergebnisse.
Wie eine Prüfung läuft
Eine Jahresabschlussprüfung folgt einem klaren Ablauf. Gemeinsam planen wir, kommunizieren offen über Unterlagen und Zeitplan und halten den internen Aufwand für Ihr Unternehmen so gering wie möglich.
01
Abstimmung des Prüfungsumfangs, der Zeitplanung und der Zuständigkeiten. Wir klären, welche Unterlagen benötigt werden und bis wann.
02
Übergabe von Jahresabschluss, Buchführung und relevanten Belegen – digital oder vor Ort. Klare Liste, kein ungeplanter Mehraufwand.
03
Analytische Prüfungshandlungen, Stichproben, Einzelfallprüfungen. Rückfragen werden direkt und zeitnah geklärt – kein langer Rücklauf.
04
Abschlussbesprechung, Übergabe von Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht. Klares Ergebnis, verständlich kommuniziert.
Ihr Ansprechpartner
Sie wissen immer, wer Ihre Prüfung verantwortet. Es ist kein anonymes Team, sondern ein erfahrener Wirtschaftsprüfer, der seit über 35 Jahren im Haus ist und Ihren Abschluss kennt.
Häufige Fragen
Die am häufigsten gestellten Fragen vor dem ersten Gespräch werden hier direkt beantwortet.
Nach § 316 HGB sind mittelgroße und große GmbHs prüfungspflichtig. Als mittelgroß gilt eine GmbH, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreitet:
– Bilanzsumme: 6 Mio. €,
– Umsatz: 12 Mio. €,
– Mitarbeitende: 50.
Im konkreten Einzelfall klären wir das schnell und ohne Umwege.
Der Unterschied liegt im Anlass, nicht in der Qualität. Beide Prüfungen folgen denselben Standards, enden mit demselben Bestätigungsvermerk und haben dasselbe Gewicht gegenüber Banken und Gesellschaftern. Die freiwillige Prüfung findet ohne gesetzliche Verpflichtung statt und ist oft die klügere unternehmerische Entscheidung.
Dies hängt von der Größe des Unternehmens, der Komplexität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert eine gut vorbereitete Prüfung einer mittelständischen GmbH wenige Wochen. Den Zeitplan klären wir gemeinsam bei der Auftragsplanung und legen dabei klare Termine und realistische Erwartungen fest.
Grundsätzlich gehören zum Jahresabschluss die Bilanz, die GuV und der Anhang. Hinzu kommen die Buchführung, wesentliche Verträge und relevante Belege. Zu Beginn erstellen wir eine strukturierte Unterlagenliste, um unnötige Rückläufe zu vermeiden. Die Unterlagen können digital übermittelt werden.
Wesentliche Feststellungen werden während der Prüfung kommuniziert, nicht erst am Ende. Kleinere Anpassungen können häufig direkt im Prüfungsablauf geklärt werden. Bei schwerwiegenden Mängeln würde der Bestätigungsvermerk allerdings eingeschränkt oder versagt werden. Unser Ziel ist eine klare und transparente Kommunikation während des gesamten Prozesses.
Das hängt von der Größe des Unternehmens, der Komplexität der Bilanzierung und dem Prüfungsaufwand ab. Eine Einheitspauschale gibt es nicht – das wäre auch nicht seriös, ohne die konkrete Situation zu kennen. Im Erstgespräch geben wir eine realistische Einschätzung des Rahmens, bevor Entscheidungen getroffen werden.
Ein Steuerberater berät laufend zu steuerlichen Themen, erstellt Steuererklärungen und Jahresabschlüsse. Ein Wirtschaftsprüfer hingegen prüft Abschlüsse unabhängig und erteilt den Bestätigungsvermerk, erstellt den Abschluss aber nicht selbst. Diese Unabhängigkeit ist der Kern der Prüfung. Bei Schoetz & Partner sind beide Bereiche vorhanden, aber klar getrennt.
Ja, die Unterlagen werden digital übermittelt und Abstimmungen finden per Telefon oder Video statt. Für Prüfungshandlungen, die eine Vor-Ort-Einsicht erfordern, besuchen wir Sie an Ihrem Standort in Göppingen, Dresden oder an einem anderen Standort Ihres Unternehmens.
Nächster Schritt
In einem Erstgespräch klären wir den Prüfungsanlass, den Umfang und den Zeitplan. Es gibt keinen langen Vorabfragebogen und keine Verpflichtung. Wir treffen uns vor Ort in Göppingen oder Dresden oder digital.
Unverbindlich · Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages

Zwei Standorte
Vor Ort oder vollständig digital – je nach Bedarf. Beide Standorte, ein gemeinsames Team und eine Arbeitsweise.
Steuerberatung seit 1948

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DD
Für wen
Es sind nicht nur prüfungspflichtige Unternehmen, die gute Gründe für eine unabhängige Prüfung haben.
GmbH, AG, GmbH & Co. KG ab den gesetzlichen Schwellenwerten – Pflichtprüfung nach HGB, strukturiert und terminsicher.

Wer nahe an die Schwellenwerte heranrückt oder bereits jetzt gegenüber Banken und Partnern Verlässlichkeit signalisieren möchte.

Käufer erwarten geprüfte Abschlüsse – wer sie bereits vorliegen hat, steht bei Verhandlungen auf deutlich festererem Boden.

Geprüfte Abschlüsse schaffen eine neutrale Grundlage – gerade wenn mehrere Gesellschafter involviert sind oder eine Nachfolge vorbereitet wird.

Kreditentscheidungen fallen leichter, wenn Abschlüsse von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer bestätigt wurden.

Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel – gesetzliche Sonderprüfpflichten erfordern eine unabhängige Prüfung nach Umwandlungsgesetz.
